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Amtlicher Anzeiger Nr. 79/2002

Freitag, den 12. Juli 2002

Seite 2713

 

Bekanntmachung eines Bürgerbegehrens im Bezirk Altona

"Fußgängerzone Große Bergstraße"

 

I.

Durchführung des Bürgerbegehrens

Gemäß § 8a Absatz 6 des Bezirksverwaltungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vom 06. Oktober 1998 (HmbGVBl. S. 207) wird bekannt gemacht, dass im Bezirk Altona ein Bürgerbegehren durchgeführt wird. Ein Drittel der für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens erforderlichen Unterschriften wurde eingereicht.

Nach Abgabe von einem Drittel der erforderlichen Unterschriften darf für drei Monate – hier bis zum 30. September 2002 – eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden. Rechtliche Verpflichtungen, die vor Einreichung des Antrages begründet wurden, bleiben unberührt.

Die Eintragung zur Unterstützung des Bürgerbegehens (Näheres siehe unter V.) kann längstens bis zum 30. November 2002 erfolgen. Auf Antrag der Initiatoren kann die Beendigung vorgezogen werden.

II.

Wortlaut des Bürgerbegehrens

Das Bürgerbegehren hat folgende Fragestellung zum Gegenstand:

"Sind Sie dafür, dass die Große Bergstraße, die probeweise für den Autoverkehr freigegeben ist, wieder Fußgängerzone wird?"

 

III.

Vertreter der Initiatoren des Bürgerbegehrens:

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werden durch die folgenden Personen vertreten:

gemeinsame Postanschrift: Postfach 50 16 11, 22713 Hamburg. Die persönlichen Adressen sind dem Bezirksamt bekannt.

 

IV.

Abstimmungsleiter

Bezirksabstimmungsleiter:

Leitender Regierungsdirektor Kersten Albers

Stellvertreter:

Amtsrat Jürgen Schwill

Geschäftsstelle: Bezirksamt Altona, 22765 Hamburg

Hausanschrift: Platz der Republik 1, 22765 Hamburg

Fernsprecher: 040/428.11-2029

Telefax: 040/428.11-2903

E-Mail: WahlgeschaeftsstelleAltona@altona.hamburg.de

 

V.

Verfahren

  1. Allgemeines
  2. Das Bürgerbegehren kommt zustande, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige – hier am 31. Mai 2002 – von mindestens drei Prozent der zur Bezirksversammlung Altona Wahlberechtigten – hier voraussichtlich 5.239 Berechtigte – unterstützt wurde (§ 8 a Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes). Zugrunde gelegt wurde die Anzahl der zur Bezirksversammlungswahl Wahlberechtigten bei Anzeige des Bürgerbegehrens – hier 174.630 Wahlberechtigte am 31. Mai 2002 –.

    Die Unterstützungsfrist begann am 31. Mai 2002 und endet am 30. November 2002.

    Auf Antrag der Initiatoren kann die Beendigung vorgezogen werden.

    Unterstützungsberechtigte, die das Bürgerbegehren nicht unterstützen wollen, müssen nichts tun. Sie leisten keine Unterschrift in den Unterschriftenlisten.

  3. Unterstützungsberechtigte
  4. Unterstützungsberechtigt sind nach § 8 a Absatz 3 in Verbindung mit § 8 a Absatz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen in der Fassung vom 22. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 230), zuletzt geändert am 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S.251, 252), alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Unionsbürger), die an mindestens einem Tag während der Unterstützungsfrist

    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist nach § 7 des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen
     

  5. Unterstützung des Bürgerbegehrens durch persönliche Unterschrift in Unterschriftenlisten

Die persönliche Unterstützung des Bürgerbegehrens durch die Unterstützungsberechtigten erfolgt durch Eintragung in die Unterschriftenlisten und Leistung der eigenhändigen Unterschrift innerhalb der Unterstützungsfrist (§ 8 a Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes).

 

VI.

Auslegung der Unterschriftenlisten durch das Bezirksamt

Die Unterschriftenlisten liegen innerhalb der Unterstützungsfrist in den nachfolgend genannten Dienststellen des Bezirksamtes Altona aus. Die Unterstützung durch Eintragung und persönliche Unterschrift kann während der Öffnungszeiten erfolgen.

Bezirksamt Altona, Rathaus (Poststelle, Zimmer 21), Platz der Republik 1, 22765 Hamburg,

Öffnungszeiten: montags – freitags 07.00 Uhr – 15.00 Uhr.

Bezirksamt Altona, Kundenzentrum, Ottenser Marktplatz 10, 22765 Hamburg,

Öffnungszeiten: montags und dienstags 07.00 Uhr – 16.00 Uhr, mittwochs 08.00 Uhr – 13.00 Uhr, donnerstags 08.00 Uhr – 18.00 Uhr (vor gesetzlichen Feiertagen – 16.00 Uhr), freitags geschlossen.

Ortsamt Blankenese, Einwohnerabteilung (Zimmer 4 und 5), Mühlenberger Weg 33, 22587 Hamburg.

Öffnungszeiten: montags 08.00 Uhr – 16.00 Uhr, dienstags und mittwochs 08.00 Uhr – 12.30 Uhr, donnerstags 08.00 Uhr – 18.00 Uhr (vor gesetzlichen Feiertagen – 16.00 Uhr), freitags geschlossen.

Ortsdienststelle Lurup, Einwohnerabschnitt (Zimmer 114 – 116), Eckhoffplatz 12, 22547 Hamburg.

Öffnungszeiten: montags 08.00 Uhr – 16.00 Uhr, dienstags und mittwochs 08.00 Uhr – 12.30 Uhr, donnerstags 08.00 Uhr – 18.00 Uhr (vor gesetzlichen Feiertagen – 16.00 Uhr), freitags geschlossen.

Ortsdienststelle Osdorf, Einwohnerabschnitt (Zimmer 13), Rugenbarg 35, 22549 Hamburg.

Öffnungszeiten: montags 08.00 Uhr – 16.00 Uhr, dienstags und mittwochs 08.00 Uhr – 12.30 Uhr, donnerstags 08.00 Uhr – 18.00 Uhr (vor gesetzlichen Feiertagen – 16.00 Uhr), freitags geschlossen.

 

Hamburg, den 04. Juli 2002

 

Der Bezirksabstimmungsleiter des Bezirks Altona

 

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