Critical Mass Hamburg

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Aktuelle verkehrspolitische Meldungen ab 2002 - 2003

Bis auf weiteres seit 2003 daueraktuell:

Radweg oder Parkplatz

Der ADFC Hamburg fragt: Radweg oder Parkplatz?

 

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Einzel-Berichte

 

Dezember 2003

TAZ berichtet über Radwege neben Parkplätzen

23.12.2003: Kein Vorrang für Autoverkehr

Unsicherer Radweg: Hamburger Radler klagt in Berlin erfolgreich auf Überprüfung der Benutzungspflicht. Jetzt rechnet er mit vielen Nachahmern an der Elbe. Gericht: Hohe Verkehrsdichte in Großstädten nicht untypisch und daher kein Argument; 117 Zeilen, GERNOT KNÖDLER (TAZ-Bericht)

Siehe auch das betreffende Urteil des VG Berlin vom 12.11.2003 - VG 11 A 606.03

und ganz allgemein zum Parken am bzw. auf dem Radweg ein weiteres recht interessantes Urteil des VG Berlin:

"Abschleppen vom Radweg

Das Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Radweg abgestellten Pkws ist auch dann rechtmäßig, wenn Radfahrer den Radweg wegen des verkehrswidrig geparkten Wagens nicht verlassen müssen. Es reicht aus, dass es bei abendlichen Sichtverhältnissen im März insbesondere bei Überholvorgängen zu Behinderungen und Gefährdungen von Radlern kommen kann" (Urteil des VG Berlin vom 18.05.1999 - 9 A 40/99; DAR 2000, 182).

Vgl. auch WDR-Rechtsseite:

"Steht ein Fahrzeug verbotswidrig auf einem Radweg, darf es auch dann abgeschleppt werden, wenn Radfahrer weder auf die Fahrbahn noch auf den Fußweg ausweichen müssen.

Im konkreten Fall ragte das Auto nur 40 cm in einen 1,75 m breiten Radweg hinein. Nach Ansicht des Gerichts reiche es allerdings aus, dass es bei den abendlichen Sichtverhältnissen bei Überholvorgängen zu Behinderungen und Gefährdungen von Radlern kommen kann. Außerdem erhoffe man sich durch das Abschleppen eine abschreckende Wirkung auf andere Autofahrer."

 

Die AG Fußverkehr bezieht Stellung zu gemeinsamen Geh- und Radwegen ...

... und lehnt sie in ihrer neuesten "fußnote 5" für innerörtliche Straßen ab. Wie kann's anders sein? Weitere Infos als fußnote 5 (pdf-Datei, 2,3 MB) von der Seite www.fussverkehr.de der AG Fußverkehr von SRL und FUSS e.V.

 

Altonaer Fahrradhäuser gefährdet?

15.12.2003: der Verkehrsausschuß Altona traut sich dann doch noch nicht so richtig. Ein Beschluß über Fahrradhäuser, deren Sondernutzungserlaubnis Ende 2003 ausläuft, könnte Mitte Januar 2004 gefaßt werden. Immerhin kann man sich durchaus auf Gegenwehr der Betroffenen freuen. Denn die müssen schließlich die Zeche (bei Abriß oder Versetzung) bezahlen.

 

Lessingtunnel bald neu? ...

... fragt der Bürgerschaftsabgeordnete Jörg Lühmann (GAL) am 10.12.2003. Das ist eine gute Frage, da es sich bei diesem Bauwerk um eine chronisch überlastete und für Radfahrer gruselige Verkehrsanlage handelt. Dazu die wenig gehaltvolle Antwort des Senats vom 19.12.2003 - Drucksache 17/3906 auf die kleine Anfrage.

 

GAL-Antrag zur Verkehrspolitik (Beratungen zum Haushalt 2004)

08.12.2003: Antänge ohne die Last der (Mit-)Regierung zu schreiben ist eine feine Sache, kann man da doch die ganze ungeschminkte Wahrheit schreiben, wie hier im Antrag der GAL in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drucksache 17/3860) zum Haushalt 2004, Einzelplan 6 (Verkehr).

 

Greift der SOD ungerechtfertigt gegen Radler in Parks durch?

Dazu die Antwort des Senats vom 02.12.2003 - Drucksache 17/3743 auf eine kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Jörg Lühmann (GAL) vom 25.11.2003 (Betr.: Städtischer Ordnungsdienst und das Radfahren in Hamburgs Grünanlagen).

 

Bezirksamt Altona peitscht "Alltagsnetz Radverkehr Altona" durch ...

... den Verkehrsunterausschuß (VUA) Blankenese (03.12.2003) und danach noch durch den Verkehrsausschuß Altona (15.12.2003). Da das seit Oktober 2002 nur leicht veränderte Konzept zu dünn ist, um inhaltlich zu überzeugen, wird es mit dem Hinweis begründet, es müsse sofort beschlossen werden, damit dem Bezirk die (weitere) Übertragbarkeit von seit Jahren nicht verbrauchten Mitteln (50.000 €) für die "Förderung des Radverkehrs" zugestanden werde. Die Ausschußmitglieder (im VUA) maulen und stimmen dem Konzept erst im 2. Anlauf zu. Warum nur wurde das über ein Jahr alte Konzept, zu dem die Verbände schon im Sommer Stellung nehmen mußten, erst im Dezember zur Abstimmung gestellt und dann so gedrängelt? Warum gibt es in diesem Bereich seit Jahren einen Haushaltsüberschuß (bis zu 100.000 €) von ein bis drei Jahresetats (37.000 €), wenn so viele Radwege im Eimer sind? Warum soll für diese desolat verkommenen Radwege weiterhin nichts getan und das Geld vielmehr überwiegend in den Parks verheizt werden? Alles Zutaten für einen echten Skandal - wenn's denn wichtig wäre. Es geht hier aber vor allem um den Klau des Begriffes "Alltagsnetz" für eine Grünroutenzusammenstellung der Umweltbehörde aus den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die desolaten Radwege werden - bei Gelegenheit - eh' entschildert werden.

 

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November 2003

Südumgehung Wedel - Wahnsinn mit Methode - jetzt vor dem Aus

19.11.2003: das Thema kocht bzw. köchelt seit vier Jahrzehnten und es ist zu hoffen, daß nicht erst der nahende Staatsbankrott es endlich endgültig beendet, sondern die mutige Entscheidung des Wedeler Stadtrats vom 19.11.2003.

Lesen Sie dazu:
Die Seite der Bürgerinitiative gegen die Südumgehung
Hamburger Abendblatt vom 21.11.2003: "Hamburger Abendblatt vom 21.11.2003: Nach 40 Jahren: Aus für Wedels Südumgehung"
Erklärung der CDU zur Südumgehung im Rat vom 27.11.2003 (zur Entscheidung gegen die Südumgehung)
Pressemitteilung des F.D.P-Landtagskandidaten Dr. Nolde vom 04.03.2004
Historisches: Antwort der Landesregierung SH vom 27.11.2001 auf die kleine Antfrage des Abgeordneten Helmut Plüschau (SPD), Drucksache 15/1409: "Bundesstraße 431, geplante südliche Umgehung von Wedel" ("amtlich" von www.lvn.parlanet.de/infothek/ wahl15/drucks/1400/drucksache-15-1409.pdf).

 

In Berlin wird die nächste Benutzungspflicht zur Disposition gestellt

Für weitere Infos lesen Sie bitte das Urteil des VG Berlin vom 12.11.2003 - VG 11 A 606.03 betreffend die Radwege im Spandauer Damm zwischen Luisenplatz und Fürstenbrunner Weg.

 

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Oktober 2003

Kommunaltrasse und Themenmarkt auf Großer Bergstraße

Die Planungswerkstatt "Große Bergstraße" beschäftigte sich am 25.10.2003 mit den bisher gefundenen Konzepten für die Problemstraße des Bezirks.

Die Planungswerkstatt ging mit einem Kompromiß beim Thema Verkehr zu Ende. Als Kommunaltrasse wie die Mönckebergstraße soll die Haupteinkaufsstraße des Bezirks künftig wieder für den normalen PKW-Verkehr tabu sein.

Veranstaltungen und Themenmärkte, etwa ein Antiquitätenflohmarkt oder ein Weihnachtsmarkt, sollen ergänzend zu dem bereits bestehenden Wochenmarkt Menschen anlocken. Der Goetheplatz soll zu einer Piazza mit Sommercafés gestaltet werden.

Die Bezirksversammlung Altona wird sich am 27.11.2003 mit dem Ergebnis der Planungswerkstatt befassen. Die Chancen dafür, dass sie das Ergebnis im Großen und Ganzen übernimmt, dürften nicht schlecht stehen. Denn die Planungswerkstatt war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen der Bürgerinitiative Große Bergstraße (Grobi) und der Bezirksversammlung.

Die Welt 22.10.2003: Rolle rückwärts - Große Bergstraße soll für den Autoverkehr gesperrt werden
Morgenpost 22.10.2003: Eine Piazza für die Schmuddelmeile
TAZ 28.10.2003: Doch kaum Autos
TAZ 28.10.2003: Große Bergstraße - Modell für die ganze Stadt (Kommentar)

 

Hamburg: 17.544 Poller kommen noch weg

Au weia, hat die Stadt viel Geld - aber nicht mehr lange. 3, 7 Mio EUR (nicht DM) sollen für den Pollerabbau verballert werden. Hamburgs ,Pollerchef' ist nun der leitende Regierungsdirektor der Innenbehörde Peter Dauer - vgl. "17 544 Poller kommen noch weg" (Hamburger Abendblatt vom 21.10.2003).

Dazu auch die Antwort des Senats vom 16.09.2003 - Drucksache 17/3292 auf eine kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Barbara Duden und Holger Kahlbohm (SPD) vom 08.09.2003 (zum spannenden Zahlenvergleich).

 

Schillpartei entdeckt ihr Herz für die Unfallgegner von Lkw

Dazu die Antwort des Senats vom 17.10.2003 - Drucksache 17/3463 auf eine kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Wolfgang Barth-Völkel (Partei Rechtsstaatlicher Offensive) vom 10.10.2003 (Betr.: Unfälle in der Bundesrepublik Deutschland unter Beteiligung von Lkw - das ist ja nicht gerade Hamburg-zentriert).

 

SOD greift Radler in Parks

Also besser auf der Straße radeln - auch wenn dieser Senat das eigentlich nicht so gerne sieht. Aber in den Parks ist's überall verboten, wo's nicht ausdrücklich erlaubt ist - in der Praxis also überall verboten. Diese Ordnungswidrigkeiten wurden bisher überall nicht verfolgt. Aber damit soll's nun vorbei sein - dank SOD (Städtischer Ordnungsdienst). Hamburg pervers: Falschparken wird nach Kräften gefördert aber Radeln im Park wird verfolgt (vgl. taz 16.10.2003: Kassenkampf gegen Unrad).

Dazu die Antwort des Senats vom 02.12.2003 - Drucksache 17/3743 auf eine kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Jörg Lühmann (GAL) vom 25.11.2003 (Betr.: Städtischer Ordnungsdienst und das Radfahren in Hamburgs Grünanlagen).

 

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September 2003

Schilda in Eimsbüttel?

Die Schriftliche kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Polle (SPD) - Drucksache 17/ 3343 - mit dem Untertitel "Vermehrung und Austausch von Verkehrsschildern an der Lappenbergsallee?" führt zu einer für Radfahrer lesenswerten Auseinandersetzung der Innenbehörde mit der Benutzungspflicht für Radwege. Ob diese Anfrage besonders schlau war, steht auf einem anderen Blatt. Immerhin hat das zuständige Polizeikommissariat 22 die Beschilderung an geltendes Recht angepaßt.

 

Erstmals Benutzungspflicht für Außerortsradweg erfolgreich weggeklagt

23.09.2003: zum zweiten Mal muß sich ein Verwaltungsgericht eines Flächenstaats mit einer Benutzungspflicht befassen und tritt diesmal die Benutzungspflicht für einen neuen, genügend breiten, sonst aber schlechten und überdies (und das ist entscheidend) unnötigen Radweg in die Tonne.

 

Aufruf zur Fahrrad-Demo zum Europaweiten Autofreien Tag 2003

Fahrrad-Demo zum Europaweiten Autofreien Tag am 20.09.03

"Weniger Autos - mehr Leben"

Zum vierten Mal organisieren die ADFC-Gruppe HH-Nord und das Autofreie Wohnprojekt Saarlandstr. in Zusammenarbeit mit dem Verein autofrei leben! eine Fahrraddemo auf Hauptverkehrsstraßen von der Innenstadt über die Stresemannstr. zum Autofreien Wohnprojekt.

Start

15.00 Uhr

Gänsemarkt

Zwischenkundgebung

15.45 Uhr

Ecke Stresemannstr./Bernstorffstr.

Schluss

16.30 Uhr

Saarlandstr.

In der Saarlandstr. stehen ab 16:30 Uhr Essen und Trinken für die RadlerInnen bereit, außerdem gib es Infos über den ADFC, autofreies Leben, autofreie Wohnprojekte und um 17 und 17:30 Führungen durch das Wohnprojekt.

Strecke (15 km):
Dammtorstr. - Stephansplatz - Gorch-Fock-Wall - Sievekingpl. - Feldstr. - Neuer Kamp - Neuer Pferdemarkt - Stresemannstr - ZW-kundgebung Alsenstr. - Doormannsweg - Schulweg - Im Gehölz - Gärtnerstr. - Breitenfelder Str. - Schottmüller - Heinicke - Hudtwalcker - Winterhuder Marktpl. - Barmbeker Str. - Dorotheen - Poßmoorweg - Moorfuhrtweg - Mühlenkamp - Gertigstr. - Barmbeker Str. - Jarrestr. - Saarlandstr.

Rückfragen bitte an: Birte Segger (ADFC) über den ADFC Hamburg

 

Gesetz zur Neuorganisation des Abschleppverfahrens verabschiedet

Das Gesetz vom 09.09.2003, HmbGVBl 2003, 467 (Nr. 40) entspricht genau der Gesetzesvorlage vom 27.05.2003 (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft - Bürgerschaftsdrucksache 17/2810), die zudem die Begründung des Gesetzes enthält. Im Kern geht es darum, mehr falsch geparkte Kfz schneller und preisgünstiger (d.h. mit geringerem Kostenrisiko) abschleppen zu können, um den fließenden Verkehr zu sichern und zu entlasten. Dabei wird in der Begründung neben der Anwendung auf die eh' unbeliebten "Zweite-Reihe-Parker" u.a. das Parken auf Radwegen ausdrücklich erwähnt. Mal sehen, welche Praxisrelevanz diese Bemerkung unter dem Pollerreißersenat hat. Denn das wäre schon gediegen: erst Poller wegreißen und dann abschleppen und die Hand aufhalten. Der Stammtisch nennt so etwas nicht ohne Grund Beutelschneiderei oder gar Fallenstellerei.

 

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August 2003

Pollerreißer und Pollerwächter aus dem Amt gejagt:

19.08.2003: ... darf als bekannt vorausgesetzt werden. Nützt aber auch nix. Es gibt weiterhin den halbjährlichen Grünpfeilbericht (.pdf-Datei) zum Stand August 2003

 

Sensation: Verwaltungsgericht Berlin beendet unzulässige Radwegebenutzungspflichten
- auch in breiten Straßen - ...

... und die Stadt Berlin will keine Berufung einlegen (stimmt inzwischen - Stand Ende September 2003 - nicht mehr; die Stadt hat in drei Fällen die Zulassung der Berufung beantragt), sondern vielleicht sogar fast alle Z 237, 240 und 241 abbauen. Denn die Maßstäbe des Gerichtes überzeugen!

Links ins Internet dazu:
Pressemitteilung des VG Berlin vom 05.08.2003

Urteile des VG Berlin vom 3. Juli 2003 im Volltext im Internet - VG 27 A 241.01 (ADFC Berlin, pdf), 299.01, 11.02 (ADFC Berlin, pdf) und 13.02

Und die Zeitungsmeldungen dazu:

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 6. August 2003

Nicht jeden Radweg muss der Radler nehmen

mk. BERLIN, 5. August. Radfahrer müssen nicht jeden Radweg benutzen, auch wenn seine Benutzung mit einem blauen Schild mit weißem Fahrrad angeordnet wird. Das Berliner Verwaltungsgericht hob jetzt in sieben Urteilen die "Radwegbenutzungspflicht" für etliche Berliner Straßen auf (Aktenzeichen VG 27 A 241.01, 246.01, 247.01, 299.01, 11.02, 12.02 und 13.02). Um seine Benutzung rechtlich zwingend zu machen, müsse ein Radweg den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügen, heißt es in der Begründung der Urteile. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfe er schmaler als 1,50 Meter sein. Eine Ausnahmegenehmigung der Berliner Verwaltung aus dem Jahre 1998 könne nun, nach fünf Jahren, nicht mehr herangezogen werden. Auch der Hinweis auf die Geldnot Berlins helfe nicht weiter. Viele der Radwege, um die vor Gericht gestritten wurde, seien zu schmal, sie seien schadhaft, es stünden Mülleimer auf ihnen, Werbetafeln ragten in sie hinein, Zweige hingen herab, so dass Radler ausweichen müssen. Starker Verkehr allein stelle noch keine besondere Gefahrenlage dar, auf die mit der Trennung von Auto- und Radverkehr reagiert werden müsse. Radfahrer führen auf der rechten Spur, argumentierte das Gericht, und daher gefährde sie der Verkehr auf den übrigen Spuren nicht.

Tagesspiegel 07.08.2003: Der Senat hat sich verfahren
Tagesspiegel 07.08.2003: Was bedeutet das Urteil?
Tagesspiegel 07.08.2003: Welche Radwege trifft es als nächstes?
taz 08.08.2003: Radelnder Anwalt klagt sich den Weg frei
bz 08.08.2003: Sechs Radwege weggeklagt
Tagesspiegel 08.08.2003: Senat gibt Straßen für die Radler frei
Tagesspiegel 08.08.2003: Kleine Kinder müssen auf dem Bürgersteig radeln
Tagesspiegel 09.08.2003: Nur noch breite Radwege? Nicht in der Schönhauser Allee
Die Welt 09.08.2003: Berliner Radwege sind eine Katastrophe
Die Welt 09.08.2003: Radwege in Berlin
Die Welt 09.08.2003: "Wir als Lobby haben gar nicht das Geld für Grundsatzprozesse" Interview mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des ADFC Berlin (hier der Hamburg-Bezug, nämlich, daß hier alles viel schlimmer ist)

Zusammenfassung

Anträge auf Zulassung der Berufung durch die Stadt Berlin gestellt:
- VG 27 A 246.01 --> OVG 1 N 58.03
- VG 27 A 299.01 --> OVG 1 N 56.03
- VG 27 A 11.02 --> OVG 1 N 57.03

 

Bundesverwaltungsgericht entscheidet in einem Verfahren wegen einer Radwegebenutzungspflicht über die Klagebefugnis von Radfahrern, die keine Anwohner sind

Aus der Terminübersicht des BVerwG :

"BVerwG 3 C 15.03 (OVG Hamburg 3 Bf 23/02); 21.08.2003; 10:30 h

B. – RA Schwemer & Partner, Hamburg – ./. Freie und Hansestadt Hamburg

Der Kläger widersprach im Jahre 1998 einer für eine bestimmte Straße in Hamburg angeordneten Radweg-Benutzungspflicht; zu dieser Zeit hatte er seinen ersten Wohnsitz in der Nähe dieser Straße. Bei Erhebung der – wegen unterbliebener Bescheidung des Widerspruchs grundsätzlich zulässigen – Untätigkeitsklage hatte er zwar seinen ersten Wohnsitz in eine andere Stadt verlegt, besuchte aber nach seinen Angaben öfter seine alte Wohngegend, wobei ihm auch ein Fahrrad zur Verfügung stand. Während das Verwaltungsgericht der Klage gegen die Radweg-Benutzungspflicht stattgegeben hat, hat das Oberverwaltungsgericht die Klagebefugnis mit der Begründung verneint, diese setze die Glaubhaftmachung voraus, dass der Kläger von dem angefochtenen Verkehrszeichen nach seinen persönlichen Lebensumständen in einer gewissen Regelmäßigkeit oder Nachhaltigkeit tatsächlich betroffen wird; anderenfalls liege eine unzulässige "Popularklage" vor. Mit der Revision verteidigt der Kläger seine Klagebefugnis und begehrt die Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht zur Sachentscheidung."

Hinweis: auf diese Revision des Klägers (des Radfahrers) wird das Urteil des OVG Hamburg vom 04.11.2002 - 3 Bf 23/02, NZV 2003, 351, "Klagebefugnis und Widerspruchsfrist bei Verkehrszeichen" aufgehoben und die Sache zur Sachentscheidung an das OVG Hamburg zurückverwiesen (Urteil des BVerwG vom 21.08.2003 - 3 C 15.03 (pdf; und hier htm).

 

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Juli 2003

VG Hannover 2003: Gemeinsamer Zweirichtungsrad- und Gehweg gekippt

23.07.2003: Siehe Link oben und Seite des ADFC KV Diepholz zum Thema, sowie das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des VG Hannover vom 23.07.2003 - 11 A 5004/01 (HTM oder PDF).

Inzwischen wurde Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt und abgelehnt.

 

Wellinghausen endlich Hamburgs Ober-Pollerwächter

22.07.2003: Ein kleiner Karriereschritt für einen Mann, den eh' schon alle politischen Bluthunde dieser Stadt hetzen. Aber ein großer Druck auf's Gaspedal für die (automobile) Menschheit ...

Heute setzt der Senat (wie seit Mai geplant) den Innenstaatsrat als Pollerfresser ein, der die Bezirke ausschalten soll, ohne daß der Senat über jedes Gramm Stahl selbst entscheiden muß (siehe TAZ-Artikel: "Herr der Poller" vom 22.07.2003).

 

Über Grünpfeile in Hamburg und andernorts

berichtet die Zeitschrift "Straßenverkehrstechnik" im Juli-Heft 2003:

"Straßenverkehrstechnik Zusammenfassungen Heft 07/03

Arndt Lagemann und Hartmut H. Topp
Der Grünpfeil - Verkehrsbeschleuniger oder Grüne Gefahr?

Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeil wurde 1999 von einer Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen umfangreich evaluiert. Die daraufhin vorgenommenen Änderungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO von 2001 werden kommentiert. 2002 gab es in Deutschland mit ca. 5.000 Grünpfeilen fast doppelt so viele wie 1999. Die Grünpfeil-Praxis in 74 deutschen Städten - mit Fokus auf Hamburg, Köln und Berlin - wird diskutiert unter den Aspekten Anzahl Grünpfeile, Grünpfeil-Dichte, Einsatzkriterien, Öffentlichkeitsarbeit, Entfernung von Grünpfeilen, Missachtung der Anhaltepflicht, Unfälle u. a. Den begrenzten lokalen vorteilen des Grünpfeils hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Verkehrsablauf und Umweltbelastungen steht ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotenzial gegenüber. Der Grünpfeil darf deshalb nur unter strikter Beachtung der Hinweise der Verwaltungsvorschrift und des Grünpfeil-Berichts der Projektgruppe angewendet werden."

 

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Juni 2003

Aufruf zum Aktionstag Mobil ohne Auto 2003

Am 15. Juni 2003 findet der Aktionstag Mobil ohne Auto 2003 statt.

Bilder vom 15.06.2003

 

Senat beantwortet Fragen zu Radfahrerunfällen

Lesen Sie selbst die Drucksache 17/2089 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 06.06.2003. Bei einigen Fragen meint man, der fragende CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Hesse meine, Radfahrer seien überwiegend selbst schuld. Die Antworten sollte man sich aber nicht entgehen lassen.

 

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Mai 2003

Strese bekommt neuen Radweg; (nicht nur) Anwohner empört

27.05.2003: Endlich haben sie (die Anwohner) wirklich ein Grund zum (erfolgversprechenden) Klagen. Denn niemand muß sich beim Verlassen seines Hauses über die Füße fahren lassen (siehe Bilder und vgl. mit dem Radwegeurteil des VG Berlin vom 18.07.1994, VG 27 A 47.92). Und der Senat hat den angekündigten Unsinn (vgl. Antwort auf Frage VII in der Drucksache 17/1143) tatsächlich genau wie beabsichtigt gebaut.

 

Sternfahrt in Berlin auf dem Weg zum Erfolgsmodell

25.05.2003: die traditionelle Fahrraddemonstration der Berliner Radfahrer wächst über einige zehntausend Teilnehmer pro Jahr (seit Mitte der Neunziger Jahre) langsam hinaus. Diesmal sind es 100.000 Teilnehmer nach 50.000 im Vorjahr, wobei das Durchkommen für die Teilnehmer auch jedesmal schwieriger wird. Die Straßen wachsen ja nicht mit.

Sternfahrt Berlin 2003: auf der A 100 Richtung Hamburg

 

Eimsbütteler Wegewart wird der Prozeß gemacht

14.05.2003: nach einem Bericht der TAZ vom 15.05.2003 unter dem Titel "Gefahrenquelle Radweg" wird dem Eimsbütteler Wegewart Ronald G. fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, da er einen Wurzelaufbruch nicht rechtzeitig repariert haben soll, an dem im August 2002 ein Radler scheiterte (Situation siehe Cartoon unter Oktober 2002). Die Richterin am Amtsgericht mag wohl nicht recht. Da der Angeklagte in der fraglichen Zeit Urlaub hatte, muß aufwendig Beweis erhoben werden. Aber die Staatsanwaltschaft will's wissen. Danke!

 

Die Kampange des ADFC Hamburg gegen zugeparkte Radwege beginnt

Radweg oder Parkplatz

oder einfach

Radweg oder Parkplatz

Am 13.05.2003 startet der ADFC Hamburg die Verkehrssicherheitskampagne 2003 "Radweg oder Parkplatz", während zeitgleich der amtierende Pollerreißer (oder Innensenator?) Ronald Schill den Senat aufstachelt, den Bezirken die Kompentenz zum Pollern zu entziehen. Es sieht nun ganz danach aus, als wenn die Sache klar geht: Parkplatz. Radler auf die Fahrbahn. Auch nicht schlecht!

 

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April 2003

Mit dem Rad zur Arbeit

"Mit dem Rad zur Arbeit"

30.04.2003: eine nette und gute Idee aus Bayern ist in Hamburg angekommen (siehe einfach unter: http://www.aok-mitdemradzurarbeit.de). Mit der Aktion sollen Menschen auf ihrem Weg zur Arbeit auf's Rad gelockt werden. Dies mit der AOK Hamburg, dem ADFC Hamburg sowie sogar dem HVV (dieser in der Hoffnung auf Bike & Ride als Ausgleich für dann radelnde Ex-Kunden) und der Umweltbehörde Hamburg als Mitinitiatoren. Viel Erfolg!

 

Luruper Forum beschließt gegenüber der Vorlage aus dem März entschärftes und fahrradfreundliches "Verkehrskonzept"

30.04.2003: den Autofreunden und Verführern der Retter ihrer Gartenzwerge gelingt es nicht, Tempo 60 in der Luruper Hauptstraße im Tausch gegen die Forderung nach größeren Tempo 30-Zonen von den Anwohnern abnicken zu lassen (was von beidem gekommen wäre, wissen wir ja alle). Dafür wird die Förderung des Radverkehrs stärker in den Forderungskatalog gerückt. Schade, daß hier nichts verbindlich entschieden wird...

 

Planungswerkstatt Große Bergstraße "tagt" erstmals

26.04.2003: nun geht's los! Interessante Beobachtung: von den vier Arbeitskreisen, die jetzt gebildet werden, ist der Ak "Mobilität" besonders schwach besetzt (was kein Fehler sein muß). Inzwischen ist die Fahrbahn der Großen Bergstraße übrigens durch Bauarbeiten so verunstaltet, daß die Durchfahrt in nächster Zukunft ohnehin nicht möglich ist.

 

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März 2003

Grünpfeile und andere Gehässigkeiten

28.03.2003 Kaum sind die Jubelfeiern zu "Ein Jahr Grünpfeil in Hamburg" (siehe auch Meldung vom Februar 2002) bei CDU und Schillpartei gelaufen (vgl. MoPo-Artikel vom 14.03.2003 unter dem Titel "Grüner Pfeil - positive Bilanz der Experten nach erstem Jahr"), gibt's an der Einmündung der Sportallee ("Taxirennstrecke" zum Flughafen) in die Alsterkrugchaussee (Groß Borstel) einen bösen Unfall:

"Der "Grünpfeil-Crash" geschah bereits am Freitag um 17.20 Uhr an der Kreuzung Sportallee/Alsterkrugchaussee (Groß Borstel). Patrick B. (42) fuhr bei Rotlicht auf die Kreuzung. Die Grünpfeil-Regel "erst stoppen" missachtete er. Doch auch der Radfahrer Hans F. (51) machte einen Fehler, er fuhr verbotenerweise auf der falschen Seite des Radwegs. Der Radler prallte seitlich gegen den Pkw, schlug mit dem Kopf auf Motorhaube und Fahrbahn. Er kam mit schweren Kopfverletzungen ins UKE." (aus der MoPo vom 31.03.2003)

So geht's nicht weiter, sagt der ADFC mit seiner Pressemitteilung vom 31.03.2003 zum Thema, in der klargestellt wird, daß Radfahrer oft von links kommen (müssen), wenn die Baubehörde und die Polizei Fehler gemacht haben - und dies mitunter auch an Grünpfeil-Kreuzungen.

Die MoPo berichtet am 01.04.2003 unter dem Titel "Illegal? Hamburg muss seine Grünen Pfeile überprüfen" und am 02.04.2003 unter dem Titel "Risiko-Hinweis wurde ignoriert". Dabei zeigt die MoPo die Mißstände auch verständlich auf. Das Beste ist der Kommentar von Matthias Onken, der aber leider nicht ins Internet gelangte. Später bericht noch das Abendblatt am 03.04.2003 unter dem Titel "Grüner Pfeil: Gefahr für Radler?" und gibt dabei auch dem Sprecher des ADAC, Matthias Schmitting, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Dieser befürwortet den Abbau "problematischer" Grünpfeile, freut sich aber im übrigen über besseren Verkehrsfluß (gemeint: Kraftverkehrsfluß) durch Grünpfeile. Eine Wirkung, die es aber es nur zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr wirklich gibt.

Schon eine Woche vor dem Unfall wurde die Polizei auf eine ähnlich unglückliche Grünpfeil-Kreuzung in Tonndorf hingewiesen (pdf-Datei)

Es folgt die noch in der gleichen Woche - also vor dem Unfall, welcher soviel Staub aufwirbelt,- geschriebene Antwort der Polizei:

"Ihr Schreiben wurde LED 413 als zuständiger Straßenverkehrsbehörde für signalgeregelte Bereiche zugeleitet. Hierzu möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:

Die von Ihnen bemängelte Radfahrersituation an der Kreuzung Ahrensburger Straße / Nordmarkstraße ist auch den zuständigen Straßenverkehrsbehörden nicht verborgen geblieben. So wurde bereits vor einiger Zeit die Behörde für Bau und Verkehr, die in Hamburg zentral für den Bau und die Programmierung von Lichtzeichenanlagen zuständig ist, gebeten, die Schaltung dahingehend zu modifizieren, dass zukünftig der Radfahrer bei den Räumzeiten der Nordmark- und der Dammwiesenstraße Berücksichtigung findet. Die Umschaltung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2003 erfolgen, näheres hierzu kann derzeit nicht gesagt werden.

Aus Sicherheitsgründen ist es notwendig, dass die entsprechenden Schilder zur Radwegbenutzungspflicht dort solange belassen werden. Bis zur Umschaltung müssen Sie daher, wenn Sie mit dem Fahrrad wieder einmal in Wandsbek unterwegs sind, mit dem "britischen Umweg" vorlieb nehmen."

Erfreulich schnelle Antwort; insgesamt erfreulicher Inhalt; aber das Problembewußtsein hinsichtlich der Grünpfeile hätte ich mir größer gewünscht.

Immerhin 30 Pfeile hat es nach Angaben der Innenbehörde schon vor dem 28.03.2003 erwischt!

Besonders schlimm wurde der Grünpfeil in Bergedorf verwendet, wie der ADFC mit seiner Pressemitteilung vom 07.04.2003 zeigt. Vorläufiges Ergebnis der Aktivitäten des ADFC: 2 bis 4 Grünpfeile fallen kurzfristig.

 

Senat beantwortet Fragen zum Grünen Pfeil, Tempo 60 usw.

11.03.2003: Lesen Sie selbst die Drucksache 17/2350 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 11.03.2003 mit Antwortes des Senats auf viele Fragen des Abgeordneten der Bürgerschaft Jörg Lühmann (GAL) vom 03.03.2003 (Betr.: Beschleunigung des Autoverkehrs – steigende Risiken für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen) - unter anderem zum Grünpfeil und zu Tempo 60.

 

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Januar 2003

Politik der CDU auf verkehrsberuhigten Abwegen,
aber F.D.P. prügelt wieder auf Grindelhof ein

27.01.2003 Was haben wir gelacht (aufgepaßt, jetzt wird's lustig)

Aus der WELT von heute (kaum aus dem Zusammenhang gerissene Zitate):
"Die ungelösten Verkehrsprobleme in den Elbvororten drohen zur Nagelprobe für Bürgermeister Ole von Beust zu werden. Besonders in Rissen wird der Unmut immer größer und der Ruf nach Einhaltung des CDU-Wahlversprechen immer lauter. Darin wird der zügige Ausbau der Bundesstraße 431 angekündigt - eine stark befahrene Trasse für Autofahrer, die aus den Kreisen Pinneberg und Wedel in Richtung Hamburger Innenstadt fahren. Der Strom von täglich 12 000 Fahrzeugen wälzt sich jedoch über Schleichwege und beeinträchtigt die beschauliche Wohnidylle in den feinen Stadtteilen. ...
Betroffen von Autoabgasen und Lärm sind 30 000 Anlieger, die um ihre Wohnqualität fürchten - und für CDU-Bürgermeister Ole von Beust ein immens wichtiges Wählerpotenzial darstellen. Sie fordern vom Bürgermeister, den Ausbau der Umgehungsstraße nach Wedel zur Chefsache zu machen, andernfalls würden sie ihr Kreuzchen bei den nächsten Bürgerschaftswahlen einer anderen Partei schenken. Die CDU-Politiker in Altona sind in Alarmstimmung. "Die Menschen in Rissen, Blankenese, Nienstedten und Flottbek erwarten von uns eine Botschaft. Wir sind in der Pflicht", betont der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Markus Weinberg auf WELT-Anfrage. Nach seinen Worten dürfe sich das Senatskonzept der "Wachsenden Stadt" nicht nur auf andere Stadtteile und Hafencity beschränken. Vor einer drohenden Abwanderung steuerkräftiger Hamburger warnt der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Hans-Detlef Roock aus Altona, weil die Elbvororte durch den Airbus-Bau ohnehin belastet seien. Der stellvertretende Fraktionschef der CDU-Altona, Uwe Szczesny, kündigt bereits eine "Drohgebärde" in Richtung Regierungskoalition an, sollten die Verkehrsprobleme der Elbvororte weiterhin so stiefmütterlich behandelt werden.
Die CDU-Altona hat nun einen eigenen Plan zur Verkehrsentlastung vorgelegt: Der Schulauer Weg als beliebte Schleichstrecke wird ab Landesgrenze zu einer wechselnden Einbahnstraße und somit zur "Pendler-Sperre". Tinsdaler Heideweg, Sülldorfer Brooksweg, Tinsdaler Kirchenweg, Grotiusweg und Kösterbergstraße werden zu Tempo-30-Zonen erklärt
[Anmerkung: derzeit leider rechtswidrig, sonst eine schöne Idee]. Alle Straßen in Rissen und Blankenese, dazu zählt auch die Elbchaussee bis Teufelsbrück, werden für den Durchgangs-Schwerlastverkehr gesperrt."

Was lehrt uns das? Reich mußt Du sein und unverschämt. Der ganzen Stadt Verkehrsinfarkt verschreiben, aber der eigenen Klientel Puderzucker in den Hintern pusten. Rückblende:

Vorrangiges Ziel ist die Verbesserung und Beschleunigung des Verkehrsflusses und die Beseitigung von Verkehrsschikanen in Hamburg. Dafür sind insbesondere folgende Maßnahmen sinnvoll (aus dem Hamburger Koalitionsvertrag 2001):

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...

...

Und genau diesen Koalitionsvertrag will die F.D.P. lt. TAZ vom 28.01.2003 im Grindelhof jetzt doch durchdrücken. Was ein Spaß!

 

Bürgerbegehren Große Bergstraße (GroBI) gibt ein bißchen nach und feiert großen Etappensieg in der Bezirksversammlung Altona

Verkehrspolitik kann auch Politikverständnis offenbaren.

So kam es ihretwegen in der Bezirksversammlung Altona zu einer "Sternstunde der Bürgerbeteiligung" ...

23.01.2003 In der Weihnachtspause gingen die Autofahrerparteien (SPD, CDU, FDP und Schillpartei) in sich und prüften die Chancen, die die endgültige Öffnung der Großen Bergstraße in einem - ggf. zur Volksabstimmung über die Verkehrspolitik des Hamburger Senats hochstilisierten - Bürgerentscheid haben würde. Im Ergebnis gingen sie mit einem Interfraktionellen Antrag einen großen Schritt auf die GroBI zu, d.h. beendeten die vorläufige Öffnung, ohne das Bekenntnis zur eigentlich beabsichtigten endgültigen Öffnung zu erneuern oder ganz aufzugeben. Über Letzteres soll nun - neben vielen anderen anstehenden Entscheidungen rund um die Große Bergstraße - eine sogenannte Planungswerkstatt diskutieren und arbeiten, deren Ergebnisse anschließend von der Bezirksversammlung geprüft und hoffentlich gebilligt werden. Redner aller Parteien feierten die gelungene Bürgerbeteiligung, die die Autolobbyisten noch ein Jahr zuvor verweigert hatten. Die GAL und die Initiatoren des Bürgerbegehrens waren entsprechend skeptisch, stimmten dem Verfahren aber zu, weil nun über die Probleme ihres Stadtteils und nicht nur über eine Scheinlösung eines Teilproblems befunden werden kann. Auch der kommissarische Bezirksamtsleiter sprach und verschwieg weder seinen Kummer mit dem Kompromiß noch sein Drängen auf Entscheidungen noch in diesem Jahr. Das Tollste aber: zuerst durfte eine Vertreterin von GroBI an's Mikrofon (siehe Redebeitrag GroBI). Nun kommt es doch nicht zum Bürgerentscheid. Spannend aber nicht ganz unproblematisch. Mal sehen was rauskommt.

Inzwischen wird in der Großen Bergstraße gebaut. Die neue Oberfläche wird ergebnisoffen ohne abgesenkte Fahrbahn gestaltet. Auch dies ein Teilerfolg von GroBI. Denn trotz der Entscheidungsblockade durch das Bürgerbegehren im letzten Quartal 2002 mußte ein Plan für die unaufschiebbare Erneuerung der Straßenoberfläche gefaßt werden.

Stresemann-Ini wird zu Zwangssieg in der Bezirksversammlung Altona ohne weitere Bürgerbeteiligung verurteilt

... und andererseits zu unschönen Aufräumarbeiten nach einem "erfolgreichen" Bürgerbegehren.

07.01.2003 Man könnte ja auch sagen, daß die Stresemänner und -frauen schlechte Gewinner sind. Da stimmt die Bezirksversammlung (BV) Altona ihrem Bürgerbegehren mit den Stimmen ihrer ärgsten Gegner zu, nachdem ihre "Verbündeten" den Saal unter Protest verlassen haben. Aber statt eine großen Fete angesichts dieses Überraschungssieges zu feiern, fechten sie den Beschluß vor dem Verwaltungsgericht (VG) an, um feststellen zu lassen, daß die BV dem Bürgerbegehren nicht zugestimmt habe und ein Bürgerentscheid stattfinden muß. Denn diejenigen, die den Beschluß am Ende faßten, hatten zuvor wortreich bekundet, nicht ernst genommen werden zu wollen und nur zuzustimmen, um einen Bürgerentscheid zu verhindern. Sie begründen das damit, daß der Bürgerentscheid so nutzlos wie teuer sei, weil der Hamburger Senat ihn nicht beachten müsse, die Ini meint, sie fürchteten die Abstrafung der Verkehrspolitik des Senats. Trotzdem gibt das VG Hamburg der Initiative nicht recht. Gewonnen ist gewonnen, auch wenn die Befürworter durch die Bank keine Überzeugungstäter sondern Taktierer waren. Verstehen tut das keiner. Selbst der Kommentator des den bürgerlichen Parteien der Regierungskoalition nicht prinzipiell fernstehenden Hamburger Abendblattes sah das junge Pflänzchen "Bürgerbeteiligung" schon verdorren. Denn mit einer solchen Mehrheit tritt Altonas Bezirksamtsleiter nicht kraftvoll vor den Senat, um sich für das Anliegen des Bürgerbegehrens einzusetzen. So kann's halt kommen ...

 

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Dezember 2002

Anwohner gegen erschütternde Lkw nicht wehrlos

Mitte Dezember veröffentlicht das Bundesverwaltungsgericht das Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 9.02, NJW 2003, 601 : "Verkehrsbeschränkungen zu Gunsten von Grundstückseigentümern". Hier geht es um die Frage der Beschränkung des Straßenverkehrs wegen der Gefahr für benachbarte Gebäude - z.B. durch Erschütterungen. Dieses Urteil ist eventuell in Hamburg in der Stresemannstraße und in Finkenwerder gut zu verwenden.

 

Bürgerbegehren Große Bergstraße feiert Etappensieg

12.12.2002 In der Sitzung des Hauptausschusses der Bezirksversammlung gibt das Bezirksamt Altona bekannt, daß die notwendige Anzahl von Unterstützerunterschriften für das Zustandekommen des (auch zulässigen) Bürgerbegehrens für die Beibehaltung der Fußgängerzone in der Großen Bergstraße ausgezählt wurden. Die SPD und CDU finden das überhaupt nicht gut - glauben sie doch noch immer, die Straße mit viel (Auto-)Blech vor dem Niedergang retten zu können. Ja, haben die denn Tomaten auf den Augen? In den letzten 12 Monaten hat sich der Niedergang der Geschäftswelt trotz der vorläufigen (rechtswidrigen) Öffnung für den Kfz-Verkehr doch noch beschleunigt!. Jetzt kommt's zum Bürgerentscheid - kostet ja auch nur rund 170.000 Euro.

 

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November 2002

Bürgerbegehren Große Bergstraße kurz vor dem Durchbruch;
Bürgerblock und SPD wollen Busspur in der Max-Brauer-Allee schleifen

28.11.2002 In der Bezirksversammlung Altona steht ein Antrag (.pdf) - nicht nur - des Bürgerblocks zur Abstimmung, mit dem die Busspur in der Max-Brauer-Allee (übrigens abschnittsweise Teil der Veloroute 1) geschliffen werden soll. Zu dumm nur, daß diese Busspur auch Radverkehrsanlage ist und die Radfahrer sich jetzt abschnittsweise bei 50 km/h Höchstgeschwindigkeit unter bis zu 40.000 Kfz mischen sollen. Gemessen daran ist die "Strese" mit Tempo 30 ein Ort des Friedens - hat aber benutzungspflichtige, wenn auch halsbrecherische Radwege. Nun gut, wer Verkehrspolitik aus einem Guß verlangt, ist in Hamburg eh' verkehrt. So hat die BV Altona selbst noch vor nur 17 Monaten mit fast der gleichen Mehrheit, die sich auch jetzt abzeichnet (vor allem CDU und SPD) - und nahezu denselben handelnden Personen obendrein - die Radwegbenutzungspflicht in Altonas Hauptverkehrsstraßen - insbesondere in der Max-Brauer-Allee ein paar Querstraßen weiter südlich - gefordert, weil die Entmischung ja so sicherheitsförderlich sei. Der Beschluß wird also jetzt frei nach dem Motto gefaßt: "Was geht mich mein Geschwätz von gestern an?"

25.11.2002 Wenige Tage vor dem gesetzlich vorgegebenen absoluten Ende der Stimmensammelei meint GroBI, die Ini "Große Bergstraße", den Erfolg im Kampf für den Erhalt Deutschlands ältester Fußgängerzone errungen zu haben (Pressemitteilung 10 "Hurra" als .pdf). Dem Bezirksamt sollen mehr als die rund 5.250 notwendigen gültigen Unterschriften vorliegen. Am 29.11.2002 meldet die WELT unter Berufung auf den Sprecher des Bezirksamtes, daß es schon 5.200 ausgezählte gültige Unterschriften von 8.000 dem Bezirksamt vorliegenden Unterschriften seien. "In der kommenden Woche wird das Bezirksamt Altona das Zu-Stande-Kommen feststellen, bestätigt Behördensprecher Rainer Doleschall gegenüber der WELT."

 

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Oktober 2002

Von Beust beugt sich dem Bürgerbegehren Grindelhof;
Geht auch ohne Begehren: Thadenstraße bleibt dicht

30.10.2002 Da denkt sich die Baubehörde monatlich was Neues für den Grindelhof aus - und dann das. Erst gingen den behördlichen Dosentreibern der ADAC und die Vertreter des Einzelhandels von der Fahne - oh Wunder! Dann schloß sich die CDU einem Beschluß gegen die Wiedereröffnung an und nun auch Ole von Beust - Hamburgs Bürgermeister und einer der Unterzeichner des Koalitionsvertrags, nach dem die Öffnung des Grindelhofs für den Autoverkehr eine wichtige, wenn auch symbolische Tat ist. Gut so.

21.10.2002 Erst wurde auf Betreiben der "Mit Sicherheit Schill"-Fraktion im Verkehrsausschuß Altona beschlossen, die Schranke in der Thadenstraße - immerhin Rückrad der Veloroute 1 nach Altona - zu öffnen, auf Vorschlag der FDP zunächst nur befristet (eine von dieser Partei schon zuvor einmal erfolgreich angewendete Salamitaktik). Dann kamen - wieder mal - die Bürger (sprich Anwohner), sammelten 800 Unterschriften, und schon ist der Beschluß vom Tisch - zunächst aus formalen Gründen nur ausgesetzt; aber die Aufhebung des Beschlusses ist fest zugesagt. Köstlich!

(Weniger köstlich die Diskussion im Mai 2003 über den endgültigen Beschluß. Da merkt man dann mal wieder wie unprofessionell schillernde Politiker so sind. Am Ende geht's dann doch.)

 

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Oktober 2002

Presse auf Seiten der Hamburger Radfahrer
Bürgerbegehren Grindelhof besonders erfolgreich;
Ini "Große Bergstraße" optimistisch

Im September/Oktober 2002 berichtet das Hamburger Abendblatt recht offen über die Fehler Hamburger Radwege und kommentiert das auch erfreulich zutreffend:

  1. "Von Amts wegen gefährlich" (30.09.2002),
  2. "25 Widersprüche vom ADFC" (30.09.2002),
  3. "Verhöhnung der Radfahrer" (30.09.2002),
  4. Leserbriefe dazu (04.10.2002),
  5. "Abenteuer am Straßenrand" (08.10.2002),
  6. "Weniger Geld für Radwege" (08.10.2002),

Radlers Frust

Radlers Frust; "verkehrsgerechtes Verhalten" wird auch nicht belohnt

01.10.2002 Nach Zeitungsmeldungen hat sich der Bezirk Eimsbüttel mit den Stimmen von SPD, GAL und CDU dem nach der Zahl der Unterschriften sehr erfolgreichen Bürgerbegehren Grindelhof angeschlossen. Das ist ein großer Erfolg, da die Baubehörde sich schwertun dürfte, sich über ein so eindeutiges und wohl auch ernst gemeintes Votum fast aller wesentlichen Fraktionen (außer Schill) im Bezirk hinweg zu setzen.

01.10.2002 Die GroBI (Große Bergstraße-Bürgerinitiative) hat nach eigenen Angaben alleine am 22.09.2002 mehr als 1.200 Unterschriften gesammelt. Das war möglich, weil sich an diesem Tag viele Wahlberechtigte auf den Straßen des Bezirks zu Fuß bewegten. Nun fehlen noch rund gültige 700 Unterschriften zum Erfolg.

 

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September 2002

Europaweiter Autofreier Tag (22.09.): leider nur von unten

22.09.2002 Nachdem der Rot-Grüne Senat im vergangenen Jahr anläßlich der Bürgerschaftswahl am 23.09.2001 zum Europaweiten Autofreien Tag (22.09.) schon nichts mehr wagte (eher die Hosen gestrichen voll hatte), interessiert sich der Schwarz-Schill-Senat bei diesem Thema dieses Jahr aus voller Überzeugung nicht mehr dafür (auch wenn die Behörde für Umwelt und Gesundheit auf www.autofrei.de ihr Logo unterbrachte).Haben schon recht, die Herren und eine Dame. Die Elbe kann uns mal kreuzweise; die kann Dresden, Magdeburg und denn halben Osten wegspülen, aber doch nicht Hamburg mit seinen guten Seedeichen. Bleifuß frei - auch heute! Da hält nur noch die Verbraucherzentrale das einsame Fähnlein hoch. Hamburg, schäm Dich.

22.09.

04.09.2002: die GroBI (Große Bergstraße-Bürgerinitiative) gibt das zweite Bündel Unterschriften ab, und meint nun, ca. die Hälfte der für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens notwendigen Unterschriften zu haben (Pressemitteilung Nr. 6 zum Bürgerbegehren und Pressemitteilung Nr. 7 zum Bürgerbegehren - letzteres leider nur im Internet Explorer schön).

GroBI
GroBI (Große Bergstraße-Bürgerinitiative)

 

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August 2002

Zugewachsene Radwege: die Bezirke verpennen ein wichtiges Thema

Jahr um Jahr der gleiche Ärger. Erst werden mit viel Tamtam Radwege gebaut und eingeweiht und dann läßt man sie vergammeln. Im August 2002 bekam u.a. der Altonaer Baudezernent die ihm gebührende Keile für bräsige Untätigkeit im Kampf mit den grünen Naturgewalten. Aber auch der Harburger Baudezernent machte sich mit seiner von keinem Sachverstand getrübten und entsprechend forschen Bemerkung gegenüber dem Abendblatt (vom 14.08.2002): "Hilferuf der Radfahrer: Die Wege wuchern zu", keine Freunde.

 

Senat beantwortet Fragen zur Stresemannstraße

Lesen Sie selbst die Drucksache 17/1143 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 06.08.2002.

Besonders unlustig ist die Antwort auf Frage VII.

VII. Fahrradverkehr und Fußgängerverkehr

VII.1. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Fahrradverkehr durch die Stresemannstraße so zu ermöglichen, dass es zu möglichst wenig Konflikten zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern kommt und gleichzeitig die Regeln der StVO für den Fahrradverkehr möglichst weitgehend beachtet werden?

Durch Veränderung in den Nebenflächen soll unter grundsätzlicher Beibehaltung des Separationsprinzips eine Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer erreicht werden. Dabei ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse eine Unterschreitung der durch die Fahrradnovelle 1998 in die Verwaltungsvorschrift zur StVO aufgenommenen Regelabmessungen nicht immer vermeidbar.

VII.2. Insbesondere: Welche Regeln gelten jetzt und welche sollen in Zukunft gelten für das Fahrradfahren stadtauswärts direkt nach der Kreuzung Max-Brauer-Allee/Stresemannstraße (bis nach der Bushaltestelle)?

Zurzeit ist der kombinierte Geh- und Radweg stadtauswärts hinter der Kreuzung Max-Brauer-Allee/ Stresemannstraße im Bereich der Bushaltestelle unterbrochen.

Durch die beabsichtigte Aufhebung der Busbucht kann die Nebenfläche verbreitert werden, so dass die Anordnung eines kombinierten Geh- und Radweges möglich wird.

 

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Juli 2002

Bürger schlagen zurück: Große Bergstraße soll Fußgängerzone bleiben
(Bürgerbegehren im Bezirk Altona)

Hamburg verrückt. Da planen Altonas Bezirkspolitiker von SPD und CDU seit zwei Jahren (d.h. schon in rot-grüner Zeit), Deutschlands älteste Fußgängerzone für den Dosenauftrieb bzw. die werte Kundschaft zu schleifen (mit neuer Fahrbahn - Einbahnstraße, 20 km/h-Zone und Radweg in Gegenrichtung) und nun - kurz vor Toreschluß - machen die Anwohner gegen diesen Plan mit einem Bürgerbegehren mobil (Wie alles anfing, Pressemitteilung Nr. 6 zum Bürgerbegehren und Pressemitteilung Nr. 7 zum Bürgerbegehren - letzteres leider nur im Internet Explorer schön).

Abgeguckt haben sie sich das bei den anderen Inis. Nur können sie erfolgreicher sein als z.B. die Stresemänner und -frauen, weil eine Fußgängerzone unangefochten in den Kompetenzbereich der Bezirkspolitik fällt. Damit können sich Altonas Hobbypolitiker in der Bezirksversammlung erst einmal nicht hinter dem Senat verstecken, den ein Bürgerbegehren nicht schrecken würde (siehe z.B. Stresemannstraße unten). Bis zum Herbst darf nun erst einmal nichts mehr angefaßt werden (obwohl das Geld schon Gewehr bei Fuß steht). Bis zum Spätherbst müssen die Anwohner zusätzlich zu den bisher rund 2.000 Unterschriften, die ihnen einige wichtige Verfahrensrechte sichern (Auslage der Unterschriftenlisten in den bezirklichen Dienststellen, befristete Veränderungssperre), weitere rund 3.000 Unterstützer finden.

Man könnte es natürlich auch anders versuchen, wie das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 26.06.1981 - 7 C 27.79, BVerwGE 62, 376 zeigt, falls die wegerechtlice Widmung nur fest genug gesichert ist.

 

Arme Skater - nach dem BGH-Urteil vom 19.03.2002
Spielball der Politik und der Wahlkämpfe

17.07.2002: Es kam, wie es kommen mußte. Das Land Niedersachsen legte einen Reformentwurf zur StVO vor, der den Skatern die "geeigneten" Radwege öffnen soll (Pressemitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom 11. Juli 2002). Das wird vor Ort Ärger geben. Wieder mal so ein typischer Schnellschuß: Gehirn aus, Mund auf. Das liegt derzeit wohl voll im Trend. Aber das Beste: der politische Gegener schlägt unverzüglich auch noch in die gleiche Kerbe (Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 15. Juli 2002) anstatt den Vorschlag zu zerreden, wie es sich in Wahlkampfzeiten gehört. Ärgert sich höchstens, daß er nicht selbst hingelangt hat. Aus backe. Bloß gut, daß Hamburg davon nicht betroffen ist, weil hier kein einziger Radweg als geeignet gelten dürfte.

Und hier der Auszug aus dem Plenarprotokoll der 778. Sitzung des Bundesrates (die zu Erklärung zu Protokoll heißt, daß die Erklärung nicht im Plenum verlesen wird - spart Zeit)

"Anlage 17

Erklärung von Minister Heiner Bartling (Niedersachsen) zu Punkt 76 der Tagesordnung

Die Teilnahme von Inline-Skatern am Straßenverkehr ist durch das kürzlich ergangene Urteil des BGH erneut in den Blickpunkt des Interesses und in die öffentliche Diskussion gerückt. Das Urteil hat die Inline-Skater ausnahmslos auf den Gehweg verwiesen. Eine andere Entscheidung war nach der bisher eindeutigen Rechtsprechung auch nicht möglich. Indes führt das Urteil in der Praxis nach wie vor zu Problemen. Der vorliegende Antrag Niedersachsens zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zielt daher darauf ab, eine gemeinverträgliche und praxisgerechte Regelung zu schaffen, die die Besonderheiten und das tatsächliche Verhalten der Inline-Skater berücksichtigt.

Nach der geltenden Rechtslage sind Inline-Skates keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie gehören zu den besonderen Fortbewegungsmitteln nach § 24 Abs. 1 dieser Vorschrift. Ihre Benutzung auf Fahrbahnen, die gemäß § 2 Abs. 1 StVO Fahrzeugen vorbehalten sind, wird daher grundsätzlich ausgeschlossen. Auch die Zulassung auf Radwegen ist danach nicht möglich. Inline-Skater unterliegen den Vorschriften, die die StVO für Fußgänger trifft. So müssen sie vorhandene Gehwege benutzen und auf Außerortsstraßen am linken Fahrbahnrand fahren.

Diese Vorschriften gehen an der Realität vorbei.

Die Frage, ob und, wenn ja, welche Änderungen dieser Rechtslage erforderlich sind, begegnete bisher der Schwierigkeit, dass es zwar Untersuchungen über das Fahrverhalten und die Flächenansprüche von Inline- Skatern gab, wissenschaftlich fundierte Grundlagen zur Beurteilung der Auswirkungen der Skater- Nutzung im öffentlichen Straßenraum und zu der Frage, welche Verkehrsflächen für Skater am besten geeignet sind, jedoch nur in Ansätzen vorlagen.

Nachdem die Verkehrsministerkonferenz der Länder im April 1999 beschlossen hatte, von Neuregelungen in der StVO mit dem Ziel der möglichst konfliktfreien Verkehrsteilnahme von Inline-Skatern so lange abzusehen, bis hinreichend gesicherte Erkenntnisse über den möglichen Regelungsbedarf vorliegen, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit der Durchführung eines Forschungsvorhabens zum Inline-Skaten im Straßenverkehr beauftragt.

Die BASt hat ihren Abschlussbericht im Januar 2002 vorgelegt. Er enthält zahlreiche Empfehlungen für den verkehrsrechtlichen Umgang mit dem Inline-Skating, für die diesbezügliche Verkehrsplanung und -regelung sowie die spezifische Verkehrssicherheitsarbeit.

Der vorliegende Änderungsantrag Niedersachsens orientiert sich an den Ergebnissen dieser Forschungsarbeit:

Die vorgeschlagene Änderung der StVO ist zur Herstellung der Rechtsklarheit dringend erforderlich. Durch sie werden zudem die Vorschriften des § 45 Abs. 9 StVO berücksichtigt und eine Flut neuer Schilder vermieden – die neuen Zusatzzeichen werden nur im Bedarfsfall aufgestellt – sowie grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten verursacht. Damit sollte es gelingen, für Inline-Skater eine abgesicherte Rechtslage zu schaffen, die zugleich ein vernünftiges Miteinander im Straßenverkehr gewährleistet."

Tolle Rechtklarheit. Außerorts werden Skater zu verbotenen Spielzeugführern. Dadurch werden auch gut asphaltierte und z.T. sehr verkehrsarme Straßen für sie gesperrt. Dafür dürfen sie nun dem Alltagsradverkehr in den Städten und Dörfern endgültig das Lebenslicht auspusten. Dem Antrag vom 03.07.2002 fehlt allerdings die angesprochene Änderung der VwV-StVO.

 

Senat beantwortet Fragen zu einem "fahrradfreundlichen Hamburg"(?!)

Lesen Sie selbst die Drucksache 17/1043 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 16.07.2002. Aber immer dran denken: auch die SPD hat viele Radfahrer-Leichen im Keller.

 

Hamburg "Hauptstadt des grünen Pfeils"

Wer mal wieder so richtig kotzen will, lese die Pressemitteilung des Innensenators und Radlerfressers Schill vom 01.07.2002 selbst: Innensenator Schill bei der Installation des 268. Grünen Pfeils: „Jetzt ist Hamburg die Hauptstadt des Grünen Pfeils“. Erreicht wurde dieses allzu ehrgeizige Ziel durch die Anbringung vieler Grünpfeile im Umfeld von Gefahrenpunkten und an vielen für den Verkehrfluß völlig unbedeutenden Kreuzungen oder an kreuzungen, an denen Nachts eh' die Ampel ausgeht. Eine klassisch geschönte Statistik steckt also hinter dieser Behauptung - und ein paar tote Radler mehr pro Jahr wahrscheinlich dazu (aber das ist ja eine andere Statistik)!

 

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Juni 2002

Entpollerung und Hamburgs Verkehrsmoral

Nochmals schlug die Methode Schill zu. Der Schlachtruf diesmal: "fünfstellige Anzahl Poller weniger". Da mußte unser rühriger Innensenator seinem Parteifreund und Kollegen Bausenator Mettbach mal zeigen, wie das geht. Der hatte lediglich mal freundlich anfragen lassen, wie das Volk es denn gerne hätte mit dem vor der Wahl versprochenen Pollerabbau ("Pollerhotline"). Da konnten Nörgler und Menschen mit zuviel Zeit mal so richtig die Tiefbauabteilungen der Bezirke mit ihren z.T. lustigen Wünschen belästigen. Ergebnis: monatelanger Stillstand in der Verwaltung und netto rund drei Dutzend Poller mehr. Rattenscharfes Eigentor.

Zur Erinnerung hier die einsilbigen Antworten des Senat aus den Vormaonten auf Anfragen von SPD-Abgeordnete zur Poller-Hotline: Drucksache 17/376 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 01. 03.2002 und Drucksache 17/439 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 15. 03.2002. Dabei war den SPD-Abgeordneten sichtlich daran gelegen, den Senat durch den Kakao zu ziehen.

Wer nun gedacht hatte, Null-Toleranz-Senator Schill würde das freuen, weil's seine Polizei von doofen Überwachungsaufgaben entlastet, ordnungsgemäßes Parken erzwingt und vom ordnungsliebenden Volk auch noch selbst bestellt wurde, sah sich getäuscht. Parken bis zur Hauswand ist plötzlich Null-Problem. Dazu wurde extra eine "Fachanweisung Absperrelemente 1/02" geschrieben und der Herr Staatsrat gibt nun den Pollerwächter in dieser Stadt. Jeder (neue) Poller muß von ihm abgesegnet werden. Nur ein ehrenamtlicher Pollerrat mit nicht weniger als 8 Mitgliedern fehlt noch. Hamburg, Du glücklichste aller Städte. Um Deine Probleme beneiden Dich alle, ob nun New York, London oder Kalkutta. Aber, pssst - vielleicht ist der Herr Innensenator auch so ein verkappter Anti-Automobilist, der den Fußgängern das vor Jahrzehnten genommene Recht zum Flanieren auf der Fahrbahn (was anderes dürfte ihnen nämlich kaum übrig bleiben) zurückerstatten will ;-) Wäre schon eine Klasse Methode. Das blickt in Hamburg keine Sau.

Die "Fachanweisung Absperrelemente 1/02" wurde im Herbst 2004 heimlich, still und leise vom Internetauftritt der FHH (speziell der Behörde für Inneres) entsorgt. Da war nämlich angeblich keine Kohle mehr da, um das Programm fortzuführen. Woll'n wir wetten, daß es eher die Einsicht in die Macht der Anwohner war?

 

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März 2002

BGH entscheidet über die rechtliche Einordnung der Inline-Skater

Angekündigt wurde die Verhandlung mit der folgenden Pressemitteilung des BGH vom 24.01.2002:

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 5/2002

Vorschau auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den nächsten Monaten des Jahres 2002

...

Verhandlungstermin: 19. März 2002

VI ZR 333/00

LG Osnabrück - 3 O 210/99 ./. OLG Oldenburg 9 U 71/99

In dieser Sache geht es um die rechtliche Einordnung der Benutzung von Inline-Skates im Straßenverkehr. Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzungen, die sie als Inline-Skaterin bei der Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug erlitten hat. Der Senat wird sich mit der Frage zu befassen haben, ob Inline-Skater den für den Fahrzeugverkehr geltenden Bestimmungen unterliegen oder ob die Regeln für Fußgänger zur Anwendung kommen.

Zum Urteil siehe die Seite Radweg-Urteile.

 

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Februar 2002

Grünpfeil begräbt Radverkehr

Man muß erst einmal eine Zahl in den Ring werfen und dann die Umsetzung durchzudrücken versuchen (Methode Schill). Die Schlagworte zum Grünpfeil: "dreistellige Anzahl grüner Pfeile", "Deutschlands Hauptstadt des Grünen Pfeils".

Problem sind nur die an den Kreuzungen abgesetzten (d.h. zum Gehweg hin verschwenkten) Radwege. Laut Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BAST) dürfte es diese Kombination in der Regel eigentlich nicht geben (Berichte der Bundesanstalt für Straßen und Vekehrswesen, Reihe Verkehrstechnik Heft V 72 "Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeil"). Das entsprechende "Abwägungskriterium" steht nun zwar nicht in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, dies aber wohl nur, weil es diese abgesetzten Radwege - anders als in Hamburg - eigentlich überhaupt nicht mehr geben dürfte.

Das eigentlich berauschende aber: erstmals konnte der Herr Innensenator eine Zahl auch wirklich durchdrücken. Bekanntlich fanden sich Hamburgs Kriminelle nicht zu dem Zugeständnis bereit, ab Februar 2002 nur halb so viele Straftaten zu begehen und den Rest der Zeit Däumchen zu drehen. Und zu 2.000 neuen Polizisten konnte man sie auch nicht umschulen. Vielleicht macht Schill jetzt mehr in Sachen Verkehrspolitik. Da klappt's doch!

Und hier das Ergebnis:
(.pdf-Datei - 338 kB wegen der Logos des ADAC Hansa?) zum Stand 11.02.2002;
(.pdf-Datei) zum Stand Mai 2002
(.pdf-Datei) zum Stand März 2003

Nur 8 Monate zuvor klang es zum Thema "Grünen Pfeil" noch ganz anders aus der Innenbehörde:

"Streit um den Grünen Pfeil

Harburg/Buchholz (cb). Verkehrschaos gehört in Hamburg zum Alltag. Doch während im Landkreis Harburg an vielen Ampelkreuzungen mit Hilfe des Grünen Pfeils, der das Rechtsabbiegen an Ampelkreuzungen auch bei Rot erlaubt, der Verkehrsfluss verbessert wird, gibt es im ganzen Stadtgebiet nicht ein einziges dieser Verkehrszeichen. "Das ist gelinde gesagt ein Skandal", empört sich der Buchholzer ADAC-Verkehrsexperte Arno Reglitzky.

"Wir haben alle in Frage kommenden Kreuzungen in Hamburg geprüft und keine geeignete gefunden", sagt Peter Dauer, Leiter der Abteilung für Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs. Radfahrer und Fußgänger seien zu stark gefährdet - diese müssen bei Rot abbiegende Autofahrer im Gegensatz zum grünen Ampelpfeil nämlich passieren lassen. "Das ist auf Hamburgs Kreuzungen zu gefährlich, weil sie zu kompliziert sind", sagt Dauer.

...

Eine grundsätzliche Ablehnung gegen das Verkehrsschild gibt es in der Hansestadt angeblich nicht. In Frage kommende Kreuzungen werden laut Innenbehörde auch künftig auf ihre Grün-Pfeil-Tauglichkeit überprüft."

aus: Harburger Anzeiger und Nachrichten - HAN -, 09.06.2001.

Offensichtlich ist den Mitarbeitern der Innenbehörde alles sch...egal, wenn sie ihren A... nur durch die Schillzeit retten. Die Unfälle haben ja auch andere. Übrigens hatte Herr Reglitzky noch im Januar 2001 selbst festgestellt und beklagt, wie schlecht die Bucholzer mit dem Grünpfeil umgingen (siehe "Probleme mit dem Grünpfeil" - HAN, 15.01.2001 und ergänzend "Buchholz: Erste Grüne Pfeile" - HAN, 05.01.2001).

 

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Herbst/Winter 2001

Senat schlug im Februar eiskalt zu, aber das Bürgerbegehren im Bezirk Altona zur Frage: "Tempo 30 und Erhaltung der Busspur in der Stresemannstraße" war erfolgreich; dazu ein Link zur Strese-Ini mit ihren Veranstaltungstips

Die Sache hat sich beidseitig ein wenig festgefahren, nachdem die Busspuren für nur 50.000 Euro abgefräst worden waren und sogar der Bezirk gegen seinen erklärten Willen das Bürgerbegehren gegen jede Veränderung in der Strese unterstützt, um eine Volksabstimmung über die neue Verkehrspolitik abzuwenden. T 30 gilt immer noch, auch wenn aus der Innenbehörde zu hören ist, T 50 sei weiterhin politische Vorgabe. Bloß behauptet niemand mehr (auch nicht die Autolobby vom ADAC oder andere übliche Verdächtige), T 50 brächte mehr als ein paar Sekunden Vorteil für die Dosentreiber, da die Knoten (Kreuzungen) eh an ihrer Kapazitätsgrenze sind. Das ist spätestens seit der Anhörung von Experten durch den Bau- und Verkehrsausschuß der Bürgerschaft am 23.04.2002 klar. Und so ist die Stresemannstraße nun das, was sie nach Willen roter Senatoren und der Anwohner bisher nicht sein durfte - eine ganz normale Teststrecke für T 30 innerorts. Sollte sich das bewähren, wird die entsprechende Änderung der StVO mal Mettbach-Schill-Novelle heißen (jedem das Denkmal, das ihm gebührt).

 

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Herbst 2001

Am Grindelhof tut sich senatseitig was zur Verkehrsbeunruhigung. Links zur Anwohner-Ini (war einmal) und zur Grindelhof-Ini mit ihren Veranstaltungstips

Hinweis aus dem Herbst 2002: dieses Abwehr-Bügerbegehren im Bezirk Eimsbüttel ist inzwischen in aller Stille zum Erfolg geführt worden. Offenbar will der Senat hier derzeit keine weitere Front neben der "Strese" eröffnen, da ihm dafür die Kampfgefährten fehlen. Aber da muß man immer noch ein Auge drauf haben.

 

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Diese Seite wurde erstellt am 19.02.2002
Sie wurde zuletzt aktualisiert am: 26.12.2006